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Pallium e.V.  ·  Eisenbahnstr. 34  ·  77815 Bühl  ·   07223 99 17 50-0  ·   info@pallium-care.de

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Aktueller Bericht aus der Pallium-Fachabteilung „Patientenverfügung / Antea Care“

Von Dr. med. Bruno Eiseman und Michaela Wagner

Patientenverfügung in Corona-Zeiten

Präzise Willenserklärung schützt vor ungewollten Maßnahmen und zeigt Behandlungswünsche auf

 

Die Corona-Erkrankung bestimmt alle Bereiche unseres Lebens. Vieles, was bisher selbstverständlich war, muss hinterfragt und neu geregelt werden. Die neue Krankheit, die wir noch nicht sicher kennen, macht uns alle unsicher, regt uns aber auch an, nachzudenken und vielleicht auch anders zu entscheiden.
Im Hospiz-und Palliativbereich, in den Intensivstationen, aber auch in der häuslichen Situation spiegelt sich das wider in manchmal schweren Entscheidungen, wie und wo, unter welchen Bedingungen diagnostiziert und therapiert werden soll. Neue Gesetzes-Regelungen müssen beachtet werden. Statistische Zahlen machen Hoffnung und verunsichern gleichzeitig.

Für den Bereich Vorsorge und Patientenverfügung bei Pallium e.V. bedeutet dies, dass zahlreiche Mitglieder ihre bisher erstellte Vorsorgemaßnahme unter dem Gesichtspunkt Corona-Erkrankung hinterfragen und bei Michaela Wagner um Rat bitten.

Der Palliativarzt Dr. Bruno Eisemann erklärt hierzu, dass die Patienten mit besonders schweren Krankheitsverläufen häufig zur Gruppe der Senioren gehören, die bereits eine Patientenverfügung besitzen. In dieser haben sie beispielsweise festgehalten, dass sie bei fehlender Aussicht auf Wiederherstellung von Lebensqualität keine intensivmedizinischen Maßnahmen wie z.B. invasive Beatmung wünschen.

Andere Besitzer einer Patientenverfügung fragen sich, ob sie im Falle einer Corona-Erkrankung auch die erforderliche Maximalbehandlung erfahren würden, da sie in der Patientenverfügung genau diese abgelehnt haben.

Diese Fälle zeigen, wie wichtig einerseits gerade jetzt eine Patientenverfügung ist, aber auch, wie überlegt und differenziert diese erstellt und formuliert sein muss, um sicher gehen zu können, dass sie im gegebenen Fall nach den Vorstellungen des Betroffenen wirksam werden kann.

Dazu kommt, dass die beste Patientenverfügung nichts taugt, wenn sie im Notfall nicht beachtet wird - weil entweder reflexhaft gehandelt, die Patientenverfügung nicht aufgefunden oder diese einfach nicht berücksichtigt wird. Insbesondere, wenn sich niemand um die Beachtung kümmert. Im Krankheitsfall wird man kaum selbst dazu in der Lage sein, seine Rechte einzufordern.

Die Corona-Krankheit löst wie kaum eine andere schnell eine Kaskade von Maßnahmen aus, die einer besonderen Handlungsweise folgen. Dabei kann leicht übersehen werden, welche Handlungen im Einzelfall sinnlos oder schädlich sein können, jedenfalls nicht dazu geeignet sind, die gewünschten Erfolge optimal zu erzielen. Ausreichend viele Beatmungsplätze vorhalten zu können, kann im Falle einer weiteren Zuspitzung der Verläufe bedeutsam sein. Aber es gibt daneben auch andere Entscheidungen zu treffen, die im Einzelfall viel wichtiger sind. Eine palliativmedizinische Maßnahme anstelle einer maschinellen Beatmung kann unter ethischen und menschlichen Gesichtspunkten die bessere Alternative sein.

Ein hochbetagter Bewohner eines Pflegeheimes, der wegen verschiedener altersbedingter Diagnosen behandelt wird und der in seiner Patientenverfügung eine intensivmedizinischen Therapie, womöglich mit Beatmung, ausgeschlossen hat, würde im Fall einer Corona Erkrankung wahrscheinlich in seiner vertrauten Umgebung bleiben wollen. Er wollte lieber palliativmedizinisch versorgt werden und nicht notfallmäßig in eine Corona-Abteilung eingewiesen werden, in der er ohne Kontakt zur gewohnten Umgebung und den Angehörigen seine letzten Tage verbringen müsste.

Das zeigt, wie wichtig gerade jetzt eine Vorsorgeregelung und eine sorgsam erstellte Patientenverfügung ist, die unter Beratung und Anleitung erfahrener Fachleute aus dem medizinischen Bereich erstellt wurde.

Individualvorsorge Antea Care bei Pallium e.V.

Zu einer optimalen Patientenverfügung gehört eine persönliche, medizinisch-fachkundige Beratung. Dies wird auch vom Gesetzgeber dringend empfohlen. Denn im Anwendungsfall einer Patientenverfügung kommt es immer zu schwierigen Entscheidungen, die für den Patienten getroffen werden müssen. Deshalb ist es wichtig, in gesunden Zeiten die Weichen so zu stellen, dass im Krankheitsfall oder am Lebensende unnötiges Leiden vermieden werden kann.

Der Verein Pallium bietet mit seinem Vorsorgekonzept „Patientenverfügung/Antea Care“ fachkompetente individuelle Beratung bei der Erstellung einer Patientenverfügung und darüber hinaus - als Antea-Care-Leistung - noch einen innovativen Mehrwert: Im Anwendungsfall kann Pallium von den Angehörigen bzw. vom Willensvertreter hinzugezogen werden und unterstützt bei der Entscheidungsfindung durch fachkundige medizin-ethische Beratung. In der Patientenverfügung kann Pallium auch als Willensvertreter eingesetzt werden.

Ihre Ansprechpartnerin

Michaela Wagner

Michaela Wagner

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    Fachkrankenschwester

    Intensivmedizin

     

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  • Fax-Nr.: 07223 / 99 17 50-19
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