Spezialisierte palliativmedizinische Versorgung
Pallium Umsorgt nimmt sich Zeit für eine individuelle, hingebungsvolle und qualifizierte Versorgung.
Der Patient im Mittelpunkt
Bei Pallium Umsorgt steht im Mittelpunkt der Patient mit einer fortgeschrittenen und weiter fortschreitenden, nicht heilbaren Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung und einem komplexen Symptomgeschehen.
Durch eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist es in der Regel möglich, dass der Kranke bis zum Lebensende zuhause im Kreis seiner Angehörigen verbleiben kann. Für eine Palliativversorgung benötigt der Patient eine ärztliche Verordnung. Diese ist damit eine Leistung der Krankenkasse.
Ambulante Palliativversorgung bedeutet hochspezialisierte pflegerische und ärztliche Behandlung des Kranken unter Berücksichtigung des häuslichen Umfeldes in enger Vernetzung mit anderen Spezialisten.
Unser Ziel
Eine bestmögliche palliativ-medizinische Versorgung durch ein Team von Palliativfachkräften und Ärzten in Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten, v.a. Hausärzten
Die Versorgung unserer Patienten erfolgt durch das Pallium-Umsorgt-Kern-Team in Kooperation mit Palliativfachkräften der Sozialstation Mittelbaden.
Pallium Umsorgt bietet ein enges Netzwerk von weiteren Spezialisten, wie z.B. Psychoonkologen, Onkologen, Neurologen, weiteren Pflegediensten, Wundmanagement, spirituellen Einrichtungen, spezialisierten Apotheken u.a.
Für unsere SAPV-Patienten sind wir 24 Stunden an allen Tagen für Notfälle erreichbar.
Ihre Ansprechpartner
Dr. Bruno Eisemann
Leitender Palliativarzt / Geschäftsführung
Anna Maria Blasko
Koordinatorin
Palliativfachkraft
Vera Kist
Koordinatorin
Palliativfachkraft
Anspruchsvoraussetzungen
Die SAPV ergänzt das bestehende Versorgungsangebot, insbesondere das der Vertragsärzte, Krankenhäuser und Pflegedienste.
Versicherte haben Anspruch auf SAPV,
- wenn sie an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, dass dadurch ihre Lebenserwartung begrenzt ist.
Eine Erkrankung ist weit fortgeschritten, wenn statt einer kurativen Behandlung die Verbesserung von Symptomatik und Lebensqualität sowie die psychosoziale Betreuung im Vordergrund der Versorgung stehen. Nach begründeter Einschätzung des verordnenden Arztes besteht nur noch eine begrenzte Lebenserwartung.
- wenn sie eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, die nicht allein durch die Regelversorgung (z.B. Hausarzt, Pflegedienst) erbracht werden kann. Es muss ein komplexes Symptomgeschehen vorliegen, dessen Behandlung spezifische palliativmedizinische bzw. palliativpflegerische Kenntnisse und Erfahrungen voraussetzen.
Ein komplexes Symptomgeschehen liegt z.B. vor bei
- ausgeprägten Schmerzen
- ausgeprägter Unruhe oder Angst
- ausgeprägter Atemnot
- ausgeprägter Übelkeit oder Erbrechen
- ausgeprägten ulzerierenden / exulzerierenden Wunden oder Tumoren
- ausgeprägter urogenitaler Symptomatik